Mehr Parkmöglichkeiten für Sportvereine

Antragstext:

Die Stadt stellt den Ludwigsburger Sportvereinen auf Schulparkplätzen, optional Parkplätzen der städtischen Bediensteten und in Bereichen mit Parkraumbewirtschaftung in der Nähe der Sportstätten kostenlose zeitlich befristete Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Begründung:


Die Sportvereine klagen seit langem über mangelnde kostenfreie Parkmöglichkeiten während der Nutzung der Sportstätten v.a. in den Abendstunden und an Wochenenden.Zudem stehen v.a. im Bereich der Innenstadtsportstätten nahezu keine den Sportstätten zugeordnete Park-möglichkeiten zur Verfügung.

V.a. Übungsleiter können häufig nicht auf den ÖPNV oder das Fahrrad zurückgreifen, da sie regelmäßig Utensilien für den Sportbetrieb wie z.B. Sportgeräte, technisches Equipment oder Trikotsätze transportieren müssen.

Für Vereine wird es ohnehin immer schwieriger ehrenamtliche Übungsleiter zu finden.  Es ist der Situation nicht zuträglich, dass hier auch noch Parkgebühren entrichten müssen.Wir sehen es als Würdigung des Ehrenamts hier entsprechend zu unterstützen.

In den Abendstunden und an den Wochenenden werden die Parkplätze der Schulen durch das Lehrpersonal nicht genutzt. Die Dienstparkplätze z.B. beim FB Tiefbau-und Grünflächen werden in diesen Zeiten durch die städtischen Mitarbeiter auch kaum genutzt.

Es ist zu prüfen, inwieweit elektronische Parksysteme mit fest hinterlegten Zeitfenstern für alle Beteiligten realisiert werden können, z.B. durch Schranken oder versenkbare Poller in den Zufahrtsbereichen.

Zudem könnten in Bereichen mit Parkraumbewirtschaftungin der Umgebung von Sportstät-ten zeitlich befristete Parkausweise ausgegeben werden können, z.B. in Form eines Ausweises (ähnlich des Bewohnerparkausweises) auf dem feste Zeitfenster der Gültigkeit für das kosten-freien Parken ausgewiesen sind.

Die Zeiten entsprächen den Trainingszeiten und Wettkampfzeiten. Somit ließe sich eine maxi-male Flexibilität in der Belegung erreichen.Die Ausweise dürfen ausschließlich in Zeiten benutzt werden, in denen tatsächlich Trainings-oder Wettkampfbetrieb stattfindet. InTrainings-und Wettkampffreien Zeiten haben die Aus-weise keine Gültigkeit.

Die Vereine könnten Ihre Bedarfe mit entsprechenden Nachweisen anmelden, die Stadtver-waltung prüft die Bedarfe, stimmt diese unter den Vereinen ab und bestimmt die Anzahl der Parkausweise.Die Ausweise könnten jeweils für die Dauer eines Jahres z.B. von September bis Juli ausge-stellt werden.

Die Bedarfe müssen danach neu angemeldet werden.Denkbar wäre zudem ein Sport-Sponsoring der SWLB für deren Parkierungsanlagen mittels zeitlich befristeter Parktickets.

Klaus Herrmann         Armin Klotz